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APO GeoInfoTech§ 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/APO%20GeoInfoTech/6#abs-1 (1) Auszubildende führen ein Berichtsheft nach dem Muster der Anlage 2.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/APO%20GeoInfoTech/6#abs-2 (2) Das Berichtsheft ist monatlich von dem Ausbilder zu unterzeichnen. Es ist vierteljährlich dem Leiter der Ausbildungsstätte oder dem bestellten Ausbildungsleiter vorzulegen, der die Richtigkeit bescheinigt.
Teil 2
Prüfungsausschüsse, Ausschuss für gemeinsame Prüfungsaufgaben